Behördenrabatt
Triple Action gewährt Angestellten von Militär und Behörden einen Behördenrabatt von 10% auf alle Artikel (außer Bücher, Zeitschriften und bereits reduzierte Artikel), die auf der Shopseite www.tripleaction.de erhältlich sind. Sollten Sie Pakete über die Feldpost empfangen, entfällt zusätzlich die 19% Umsatzsteuer bei Einsätzen im außereuropäischen Ausland.
Wann und wie wird der Behördenrabatt gewährt?
- Im Düsseldorfer Store wird der Behördenrabatt auch ohne Anlage eines Kundenkontos bei Vorlage Ihres Dienstausweises gewährt
Für die Gewährung im Onlineshop gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Bitte registrieren Sie sich über die >> Anmeldung << als Behördenmitarbeiter.
- Senden Sie uns anschließend ein Foto Ihres aktuell gültigen Dienstausweises als Foto per Mail an info@tripleaction.de zu. (Passfotos können geschwärzt werden.)
- Sie erhalten nach Freischaltung eine Bestätigungsmail von uns und können im Anschluss bestellen.
- Der Behördenrabatt ist grundsätzlich nicht rückwirkend auf bestehende Bestellungen anwendbar sondern greift erst nach Prüfung und Freischaltung in Ihrem Kundenkonto.
Datenschutz-Informationen zur Handhabung des übermittelten Behördenausweises
- Nach Freigabe des Behördenrabattes und Freischaltung im Kundenkonto wird die Kopie des Behördenausweises umgehend gelöscht.
- Wir behalten uns nach einer Karenzzeit von 2 Jahren vor, den Behördenausweis ein weiteres Mal als Kopie vorlegen zu lassen, um Missbrauch zu vermeiden.
- Daten des Behördenausweises wie Passfotos oder Geburtsdatum können grundsätzlich geschwärzt werden, die Behörde an sich, die Gültigkeitsdauer und der Vor- und Zuname müssen aber eindeutig erkennbar sein.
Für Einsatzkräfte und Behörden die sich im außereuropäischen Einsatzland befinden entfällt zusätzlich zum Behördenrabatt die Mehrwertsteuer von 19%.
Weitere Informationen zum Versand via Feldpost finden Sie hier.